Sie wünschen sich eine Katze vom Hexensee ...
... was es zu beachten gibt!
- Meine Kätzchen verlassen uns frühestens in der 14. Lebenswoche (ins Ausland in der 17. Woche).
- Sie sind dann zweimal gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche geimpft (bei Verkauf ins Ausland auch gegen Tollwut), gechipt und somit auch bereits zweimal dem Tierarzt vorgestellt worden.
- Mit im Gepäck bringen die Kitten: Kaufvertrag, EU-Pass, Abstammungsnachweis vom CatClub Germany e.V., aktuelles Gesundheitszeugnis, Starterpaket mit gewohntem Futter, Lieblingsspielzeuge, gebrauchtes Kuschelkissen, das noch den gewohnten Geruch hat und sonstige nützliche Kleinigkeiten.
- Die Kätzchen wachsen in einem Multi-Kulti-Katzenhaushalt auf und sind somit bestens sozialisiert und auch an Alltagsgeräusche wie Staubsauger oder Spülmaschine gewöhnt. Im Haushalt leben keine Kinder oder Hunde. Da sie somit aber auch keine negativen Erfahrungen gemacht haben, ist es kein Problem, im neuen Zuhause sie daran zu gewöhnen.
Was sollen die neuen Katzeneltern mit auf den Weg bringen:
- Vor dem ersten Besuch ist mir bereits ein Kennenlernen per Telefon wichtig. Bei ernsthaften Interesse ist ein Besuch vor Ort ab der 6. Woche möglich. Häufige Besuche sind für die Katzenmama und ihre Kleinen sehr anstrengend und die Gefahr, Krankheitserreger anderer Katzen einzuschleppen, ist hoch. Ich bitte Sie daher uns nur zu besuchen, wenn Sie wirklich ernsthaftes Interesse haben.
- Meine Kätzchen werden NICHT in Einzelhaltung abgegeben. Es muss zumindest eine weitere Katze mit im Haushalt leben. Das beste Spielzeug für eine Katze ist und bleib nun mal eine Katze. Es muss nicht zwingend ein Kumpel der selben Rasse sein, meine Kitten sind gewohnt, mit verschiedenen Katzen unterschiedlichstem Temperament zusammenzuleben. Schön wäre aber, wenn das Alter und der Charakter ähnlich sind. In erster Linie muss dann aber die Chemie stimmen.
- Zum Thema Wohnungskatze, gesicherter Freigang, Freigänger: Hier gehen die Meinungen weit auseinander. Im Gegensatz zu anderen Züchtern schließe ich den ungesicherten Freigang nicht kategorisch aus, ich werde im Beratungsgespräch aber sehr eindringlich auf dessen Gefahren hinweisen (Autos, Jäger, Vergiftung, Einschließen, Abfüttern bis hin zum Diebstahl).
Auch bei reiner Wohnungshaltung gebe ich sehr gerne Tipps, um diese auch dementsprechend katzengerecht zu gestalten. Hier kommt es weniger auf die Größe der Wohnung an, vielmehr um die Gestaltung um den Katzen die richtigen Anreize zu geben, um Ihre Bedürfnisse ausleben zu können. - Katzenhaar-Allergie: Die allgemeine Meinung, dass Bengalen Allergie-Katzen sind, ist nicht ganz richtig. Das ausschlaggebende Protein, das für die Allergie zuständig ist, ist sehr individuell. Es lebt zwar bereits eines meiner Kitten gemeinsam mit einem Bengalen aus einer anderen Zucht problemlos in einem Haushalt mit einer Allergikerin, aber zum Wohle meiner Kitten und auch um Enttäuschungen der neuen Katzeneltern vorzubeugen, bestehe ich auf einen Allergietest mit einer Haarprobe des auserwählten Babys.
- Tierschutz hat oberste Priorität. Auch hier wird im Beratungsgespräch eingegangen und es gibt eine fixe Klausel dazu im Kaufvertrag. Hier ein Link zur Haltung von Haustieren >>>
- Ich freue mich sehr, wenn wir nach der Abgabe der Kätzchen in Kontakt bleiben und erfahren, wie es den Kleinen geht. Ich freue mich über jedes Foto und jede Nachricht aus dem neuen zu Hause meiner Schützlinge. Selbstverständlich stehe ich den neuen Katzeneltern ein Katzenleben lang mit Rat und Tat zur Seite.
Preise:
- Liebhaberkatze Bengal: Euro 1.300,00
- Liebhaberkatze Britisch Kurzhaar: Euro 1.100,00
- Aufpreis für Zuchtfreigabe: Euro 500,00
- Bei Kauf eines Geschwisterpärchens: Euro 100,00 Preisnachlass pro Kitten
- Liebhaberkatzen müssen bis zum Alter von 7 Monaten kastriert werden. Auf dem Abstammungsnachweis befindet sich ein Aufdruck "Nicht zur Zucht zugelassen".
- Kitten mit Zuchtfreigabe werden nur an vereinszugehörige Züchter abgegeben.
- Ab der 6. Woche ist ein Kauf (fixe Reservierung) möglich. Es wird der Kaufvertrag unterzeichnet (nach gemeinsamer Absprache können hier auch Sonderregelungen mit einbezogen werden), und eine Anzahlung in Höhe von Euro 500,00 ist fällig. Dies garantiert den neuen Katzeneltern, dass die Katze nicht mehr anderweitig vergeben werden kann. Im Falle einer Krankheit oder, Gott bewahre, dem Ableben des Kätzchens, wird die Anzahlung in voller Höhe erstattet.
Bis Sie Ihren neuen Liebling zu Hause haben, lesen Sie sich in der Zwischenzeit in das Thema "Katzenhaltung" ein:


